Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich; Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, der Firma GARTENBAU – BETONZAEUNE KOWALEWSKI GmbH & Co. KG. Alle Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Werkleistung als anerkannt. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Vereinbarungen, Auftragsannahmen, Zusagen und Zusicherungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Ein mündlicher Ausschluss dieses Schriftformerfordernisses ist nicht möglich. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich bestätigt haben. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

  1. Leistungs- und Lieferfristen

Leistungs- und Lieferfristen sowie Termine gelten im Zweifel als Circa-Angaben und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung an uns. Scheitert eine Belieferung an uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu. Ist einzelvertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Geraten wir mit einer Leistung oder Lieferung unverschuldet in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten; läuft auch diese ergebnislos ab, so ist der Kunde berechtigt, von noch nicht aus dem Vertrag durchgeführte Leistungen zurückzutreten. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden ist auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt, sofern wir den Verzugseintritt nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Fälle höherer Gewalt, insbesondere epi- oder pandemisch bedingte Lieferverzögerungen verändern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen die genannten Umstände zu einer Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. Eine Berechtigung des Kunden, in diesen Fällen Schadensersatz zu verlangen, besteht nicht. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Bereits geleistete Anzahlungen oder Vorschüsse werden durch uns umgehend erstattet. Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen. Für den Versand wird eine Frachtkostenpauschale berechnet. Diese ist aus den jeweiligen Angeboten bzw. Auftragsunterlagen ersichtlich. Werden uns nach Vertragsabschluss begründete Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgerecht bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.  Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet. Der Kunde ist bei Auftragserteilung verpflichtet, uns über Erschwernisse, die die Lieferung oder die Erbringung unserer Leistungen betreffen (z.B. öffentliche oder private Ver- oder Entsorgungsleitungen, unwegsame Zufahrten, Engstellen bzw. enge oder scharfe Kurven, Bodenbeschaffenheit) umfassend zu informieren. Erfolgen Angaben des Kunden nicht, gehen wir von einer uneingeschränkten Möglichkeit der Lieferung oder Erbringung unserer Leistungen aus. Sind Angaben des Kunden unzutreffend, sind wir berechtigt, einen entstehenden Mehraufwand an Personal- oder Materialansatz nach den jeweils geltenden Stundensätzen bzw. den tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

  1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen richten sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Das Wiederherstellen von Deckbelägen, Verbundsteinplätzen, Rasen, Beseitigung, Verteilung, Abfuhr und Entsorgung von Aushub- und Abraummaterial sind nur insoweit Vertragsbestandteil, als diese durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Andernfalls werden diese Tätigkeiten, wenn der Kunde sie verlangt oder wir diese als notwendig erachten, gesondert verrechnet. Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen durch uns erfolgt nach den zugrundeliegenden Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der gegenwärtigen Technik.

  1. Abnahme

Dem Kunden wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der in der Rechnung aufgeführten Leistung angezeigt. Wünscht der Kunde eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen nach Ausstellung der Rechnung gemeinsam mit GARTENBAU-BETONZAEUNE KOWALEWSKI GmbH & Co.KG durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit von 10 Werktage nach Ausstellung der Schlussrechnung als abgenommen. Nimmt der Kunde die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Bedenken wegen der Art der Ausführung hat der Kunde ebenfalls unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dies gilt auch während der Ausführungsphase.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise, wie sie im Angebot angegeben wurden. Die Preise verstehen sich ab dem Sitz unseres Unternehmens ohne Kosten für Verpackung und Versand. Diese werden nach Aufwand berechnet. Die Wahl des Versandweges erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch uns. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Für Zahlungen gelten die Fälligkeiten nach dem erstellten Angebot. Bei reinen Materiallieferungen erfolgt die Zahlung in bar sofort bei Lieferung bzw. vollständig durch Vorkasse, sofern die Lieferung nicht durch uns erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung durch den Kunden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Im Fall eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden können wir gegen Einzelnachweis geltend machen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Käufer hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab, wobei der Käufer uns gegenüber weiterhin für die Bezahlung haftbar bleibt. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der gelieferten Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache uns. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. Vermieterpfandrecht) ist uns unverzüglich zu benachrichtigen.

  1. Gewährleistung

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Bei Leistungen, die im Rahmen von Verträgen mit Unternehmern ausgeführt werden, richten sich Leistung und Gewährleistung nach der VOB/B, bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Verschleißartikel wie z.B. Betonzaunfarbe und Acryl, können nur entsprechend dem Zeitwert reguliert werden. Wir gehen davon aus, dass der Verbraucher, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden überprüft und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitteilt. Eigenschaften und Wirksamkeit der Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von Darstellungen unserer Leistungen oder Waren auf Fotos, in Katalogen oder im Internet gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Kleinere Abweichungen bei den Abmessungen, den Qualitätsmerkmalen, Farbnuancen, der Oberflächenstruktur etc. können nicht ausgeschlossen werden und berechtigen den Kunden nicht Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Gleiches gilt für die naturbedingten Beschaffenheiten der verwendeten Werkstoffe sowie in Fällen von Rissbildung, Farbunterschieden, Ausblühungen etc.. Im Fall von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter beruhen. Wenn ein Mangel durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder durch Missachtung von Gebrauchsanweisungen bzw. durch eine nicht vorschriftsgemäße Wartung verursacht oder mitverursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde es unterlässt, uns auf Erschwernisse in der Bodenbeschaffenheit hinzuweisen bzw. uns in dieser Hinsicht falsch informiert.

  1. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen dazu, wie wir Ihre Daten schützen und welchen Umgang wir hiermit pflegen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.eschweiler-betonzaun.de/datenschutz

  1. Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren

  1. Rücktritt

Falls der Käufer vor der Leistung/ Lieferung der bestellten Ware den Vertrag kündigt, hat er 20% der Auftragssumme als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu zahlen. Der Schadenbetrag ist höher einzusetzen, wenn der Unternehmer einen höheren Schaden nachweist.

  1. Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist Eschweiler. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Gerichtsstand ist Eschweiler. Stand Dezember 2020

GARTENBAU – BETONZAEUNE KOWALEWSKI GmbH & Co. KG
Königsbenden 23-25
52249 Eschweiler

Tel. 02403 – 505274
Fax 02403 – 505623
info@eschweiler-betonzaun.de

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